Aktuelle Corona-Regeln
2G-Regel
Für alle Veranstaltungen gilt die 2G-Regel. Nur Personen mit einem scan-fähigen 2G-Nachweis mit QR-Code (digitales COVID-Impfzertifikat der EU* oder gültiger digitaler Genesenennachweis**) und einem Lichtbildausweis (bei Kindern reicht ein Schüler*innenausweis) können an der Veranstaltung teilnehmen.
Kontaktpersonen Level I zu COVID-19 Erkrankten oder Personen mit infektiösen Symptomen erhalten keinen Einlass.
Kontaktdatenhinterlegung
Es besteht die Pflicht zur Kontaktdatenhinterlegung (Name, Vorname, Adresse und/oder Email-Adresse, Telefonnummer)
Maskenpflicht
Für alle Vorstellungen besteht in den Innenräumen weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske – auch am Sitzplatz, außer bei attestierter Maskenpflicht. (Ausnahme Kinder: bis 6 Jahre, gehörlose und schwerhörige Menschen plus Begleitperson)
Außer während der direkten Sportausübung, bei der eine Unterschreitung des Mindestabstands erlaubt ist, muss bei unseren Workshops und Trainings/Tanzklassen eine medizinische Gesichtsmaske getragen werden. Wir empfehlen zusätzlich einen tagesaktuellen Schnelltest.
Tickets
Bitte beachten Sie, dass Print@Home-Tickets für die Vorstellungen (gilt nicht für Workshops und Tanzklassen) müssen unbedingt 30 Minuten vor Vorstellung an der Kasse in die Originaltickets eingetauscht werden müssen.
Bitte beachten Sie auch die Abstandsbestimmungen (mind. 1,5 Meter) und Wegeführung vor Ort.
Aufgrund dieser Coronamaßnahmen bitten wir Sie, 1 Stunde vor Vorstellungsbeginn bzw. zu den Workshops und Tanzklassen 30 Minuten vorher zu erscheinen.
Vielen Dank!
*Geimpfte Personen = die mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind und deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Der Nachweis hierüber wird akzeptiert, wenn es sich um das Covid-Impfzertifikat der EU handelt (analog oder digital – NICHT in Form eines Impfpasses).
**Genesene Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Corona Virus SARS-CoV-2 in Form eines QR-Codes nachweisen können.